Das richtige Verhalten
Vor dem Erreichen eines Fussgängerstreifens, an dem der Verkehr nicht geregelt ist, muss der/die Lenker(in) jedem Fussgänger/jeder Fussgängerin oder Benutzer(in) eines fahrzeugähnlichen Geräts, der/die sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befindet oder davor wartet und diesen ersichtlich überqueren will, Vortritt gewähren. Er/sie muss die Geschwindigkeit rechtzeitig verringern und gegebenenfalls anhalten, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
(Quelle: BFU, Sinus 2020).
(Quelle: BFU, Sinus 2020).